Komplettverkauf in Drensteinfurt



In Drensteinfurt kann die BEG einen weiteren Komplettverkauf verzeichnen. So wurden alle nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnflächen auf Drensteinfurter Stadtgebiet an die Kommune veräußert – insgesamt sind damit rund 11.000 m² in den Besitz der Stadt übergegangen.

Nachdem das Empfangsgebäude in Mersch aufgrund der vorhandenen komplexen Bahntechnik und den damit verbundenen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten nicht an die Stadt veräußert werden konnte und voraussichtlich im Eigentum der DB AG verbleibt, wechselten jetzt unter anderem Grundstücksflächen im unmittelbaren Merscher Bahnhofsumfeld den Eigentümer. Hier plant die Stadt bereits seit längerem eine konkrete Maßnahme: Auf der ehemaligen Ladestraße soll noch in diesem Jahr eine moderne P&R-Anlage entstehen. 

Ausgestaltet werden soll die Lösung wie am Bahnhof in Rinkerode, der in diesem Jahr fertig gestellt worden ist. Dazu gehört neben der Errichtung von Stellplatzflächen auch eine Anlage zum sicheren Abstellen von Fahrrädern. Die Flächen für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Rinkerode konnte die BEG bereits Ende 2009 an die Stadt verkaufen. [zur BEG-Startseite]

Erfahrungsaustausch zum Thema Eisenbahnrecht


Auf Einladung der Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht (F/E/R) nutzte jüngst BEG-Geschäftsführer Volker Nicolaus die Gelegenheit, das in den letzten Jahren zum Dauerbrenner avancierte Thema „Freistellung von Bahnanlagen und ihre Rückführung in die kommunale Planungshoheit“ dem sehr interessierten Teilnehmerkreis näher zu bringen.

Neben weiteren Referenten, die sich während der zweitägigen Veranstaltung mit Themen rund um die neuen Entwicklungen im Eisenbahnrecht beschäftigten, widmete Nicolaus sich schwerpunktmäßig der Frage, ob Fachplanungsrecht und Kommunales Planungsrecht sich grundsätzlich widersprechen (müssen). Hier konnte er, basierend auf seiner über 10-jährigen Erfahrung seit Gründung der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft, die durchaus positive Botschaft liefern: „Ja, es kann funktionieren – eine konfliktfreie Überlagerung ist möglich!“ Darüber hinaus zeigte er die rechtlichen und planerischen Anwendungsmöglichkeiten des §9 (2) BauGB auf. Damit wird es den Städten und Gemeinden seit 2004 ermöglicht frühzeitig Planungssicherheit für die Entwicklung von entbehrlichen, noch planfestgestellten Bahnflächen herbeizuführen.
Dass dies aber mitunter ein längerer und recht komplizierter Weg sein kann, wurde während seines Vortrages deutlich. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, verbundenen mit den immer wiederkehrenden Unklarheiten erläuterte Nicolaus auch den Verfahrensablauf des Standardprozesses innerhalb des Bahnkonzerns, der – neben den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen – verpflichtend für die Freistellung von dem Fachplanungsvorbehalt der EBA unterliegenden Bahnflächen ist. [zur BEG-Startseite]