Foto: BEG NRW mbH |
In Gütersloh konnte die BEG innerhalb der letzten zwei Jahre zwei zusammenhängende Kleingartenflächen an die ehemaligen Pächter veräußern. Da die Fläche als Bauland nicht zu vermarkten war – laut Bundeskleingartengesetz können die Eigentümer von Kleingärten diese zu Bauland umwandeln, sofern Bedarf und Käufer vorhanden sind – bot sich diese eher seltenere Lösung eines BEG-Verkaufes von zusammenhängenden Kleingartenparzellen mit Fortführung der vorhandenen Nutzung, nachdem die Pächter der 14 Parzellen am Denkmalsweg fast ausnahmslos großes Interesse an einem Erwerb ihrer Gärten geäußert hatten.
Für die wenigen Pächter ohne Kaufinteresse konnten durch Eigeninitiative der potenziellen Käufer schon bald diverse Interessenten gefunden werden, so dass man den Eigentumswechsel zügig in nur einer Urkunde abwickeln konnte.
Auf dieselbe Weise wurden jetzt die Kleingärten Am Sandbrink „an den Pächter gebracht“. Immerhin 10 Parzellen waren hier betroffen.
Die 2009 vom Landesumweltministerium herausgegebene Kleingartenstudie belegt, dass das Kleingartenwesen in NRW „sich einer großen und gleichbleibenden Beliebtheit“ erfreut und vielfältige gesellschaftliche Aufgaben erfüllt. Die Studie gibt notwendige Empfehlungen zur weiteren Entwicklung und Erhaltung.
Die beiden Verkäufe in Gütersloh belegen diese Beliebtheit und leisten letztendlich einen kleinen Beitrag zur Sicherung des Kleingartenwesens – zur großen Freude der neuen Eigentümer.
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