Erfahrungsaustausch zum Thema Eisenbahnrecht


Auf Einladung der Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht (F/E/R) nutzte jüngst BEG-Geschäftsführer Volker Nicolaus die Gelegenheit, das in den letzten Jahren zum Dauerbrenner avancierte Thema „Freistellung von Bahnanlagen und ihre Rückführung in die kommunale Planungshoheit“ dem sehr interessierten Teilnehmerkreis näher zu bringen.

Neben weiteren Referenten, die sich während der zweitägigen Veranstaltung mit Themen rund um die neuen Entwicklungen im Eisenbahnrecht beschäftigten, widmete Nicolaus sich schwerpunktmäßig der Frage, ob Fachplanungsrecht und Kommunales Planungsrecht sich grundsätzlich widersprechen (müssen). Hier konnte er, basierend auf seiner über 10-jährigen Erfahrung seit Gründung der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft, die durchaus positive Botschaft liefern: „Ja, es kann funktionieren – eine konfliktfreie Überlagerung ist möglich!“ Darüber hinaus zeigte er die rechtlichen und planerischen Anwendungsmöglichkeiten des §9 (2) BauGB auf. Damit wird es den Städten und Gemeinden seit 2004 ermöglicht frühzeitig Planungssicherheit für die Entwicklung von entbehrlichen, noch planfestgestellten Bahnflächen herbeizuführen.
Dass dies aber mitunter ein längerer und recht komplizierter Weg sein kann, wurde während seines Vortrages deutlich. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, verbundenen mit den immer wiederkehrenden Unklarheiten erläuterte Nicolaus auch den Verfahrensablauf des Standardprozesses innerhalb des Bahnkonzerns, der – neben den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen – verpflichtend für die Freistellung von dem Fachplanungsvorbehalt der EBA unterliegenden Bahnflächen ist. [zur BEG-Startseite]

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