Auf Einladung der
Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht (F/E/R)
nutzte jüngst BEG-Geschäftsführer Volker Nicolaus die Gelegenheit, das in den
letzten Jahren zum Dauerbrenner avancierte Thema „Freistellung von Bahnanlagen
und ihre Rückführung in die kommunale Planungshoheit“ dem sehr interessierten
Teilnehmerkreis näher zu bringen.
Neben weiteren Referenten, die
sich während der zweitägigen Veranstaltung mit Themen rund um die neuen
Entwicklungen im Eisenbahnrecht beschäftigten, widmete Nicolaus sich
schwerpunktmäßig der Frage, ob Fachplanungsrecht und Kommunales Planungsrecht
sich grundsätzlich widersprechen (müssen). Hier konnte er, basierend auf
seiner über 10-jährigen Erfahrung seit Gründung der
BahnflächenEntwicklungsGesellschaft, die durchaus positive Botschaft liefern:
„Ja, es kann funktionieren – eine konfliktfreie Überlagerung ist möglich!“ Darüber hinaus zeigte er die
rechtlichen und planerischen Anwendungsmöglichkeiten des §9 (2) BauGB auf. Damit wird es den Städten
und Gemeinden seit 2004 ermöglicht frühzeitig Planungssicherheit für die Entwicklung von
entbehrlichen, noch planfestgestellten Bahnflächen herbeizuführen.
Dass dies aber mitunter ein
längerer und recht komplizierter Weg sein kann, wurde während seines Vortrages
deutlich. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, verbundenen mit den immer
wiederkehrenden Unklarheiten erläuterte Nicolaus auch den Verfahrensablauf des
Standardprozesses innerhalb des Bahnkonzerns, der – neben den öffentlich-rechtlichen
Voraussetzungen – verpflichtend für die Freistellung von dem Fachplanungsvorbehalt der EBA unterliegenden Bahnflächen ist. [zur BEG-Startseite]
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