Angebotsabfrage: Rahmenvertragspartner für Leistungen der Projektsteuerung

Für die Veräußerung von DB-Liegenschaften, auf denen sich noch Bahnanlagen befinden, sind in der Regel Untersuchungen zum Rückbau entbehrlicher und zur Anpassung weiterhin notwendiger Bahnanlagen durchzuführen (Flächenfreisetzung). Diese umfassen überwiegend die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI und in Ausnahmefällen die LPh 3 und 4 – im Rahmen von Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen mit unterschiedlichem Umfang in ganz Nordrhein-Westfalen. Für die Erfüllung der beiden Leistungsbereiche sucht die BEG bis zu drei Rahmenvertragspartner, deren Auftragsvolumen sich bis einschließlich Januar 2022 vollzieht. Die Abgabe eines Angebots für ausschließlich einen der beiden Leistungsbereiche ist möglich.

Bei Interesse an einer Beteiligung erhalten Sie hier die zwingend zu berücksichtigenden,  vollständigen Unterlagen im PDF-Format. Für Rückfragen stehen Ihnen die BEG-Projektverantwortlichen Uwe Käbe und Jan Möwis zur Verfügung. Schriftliche Angebote können bis zum 02.01.2017 eingereicht werden. [zur BEG-Startseite]

Planungswerkstatt zur Gestaltung des nördlichen Hauptbahnhofumfelds Dortmund

(Bilder: Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH)
Der nördliche Hauptbahnhofbereich Dortmunds wurde von der Stadt zu einem der wichtigsten Entwicklungsschwerpunkte der Stadt erklärt: Heute ist er noch von großen Brachflächen, leerstehenden Güterschuppen, ausgedehnten Parkplätzen und einem wenig attraktiven Vorplatz geprägt. In einer Planungswerkstatt mit rund 150 Bürgerinnen und Bürgern, Grundstückseigentümern, Vertretern aus Politik, Gewerbe, Vereinen und Initiativen, wurden vom 24. bis zum 28.10.2016 Anregungen gesammelt und erste Konzepte zur Neugestaltung des nördlichen Hauptbahnhofbereichs erstellt. Zu den Leitlinien der künftigen Entwicklung gab es einen breiten Konsens: Auch das rückwärtige Bahnhofsumfeld solle ein lebendiger Ort und Teil der (Nord-)Stadt werden – das Gebiet brauche Impulse und bauliche Highlights, es solle ein gleichwertiges Pendant zum südlichen Bahnhofsbereich werden. Hinzu kommen teils kontroverse Interessen der verschiedenen Nutzergruppen, z.B. von Pendlern oder der im Umfeld Wohnenden.

Auf Einladung der Stadt Dortmund und des begleitenden Architekten- und Stadtplanerbüros Pesch & Partner hat BEG-Geschäftsführer Volker Nicolaus in diesem Rahmen über das 15-jährige Erfahrungsspektrum mit großen, zentral gelegenen Bahnflächen- und Immobilienstandorten in anderen Städten referiert. Eine besondere Rolle spielte dabei der Umgang mit vorhersehbaren rechtlichen, technischen oder verfahrensbezogenen Hürden sowie mit vielfältigen und kleinteiligen Eigentumsstrukturen. Interessiert wurden dazu auch seine Erfahrungen aus der Arbeit des Flächenpool NRW aufgenommen.

Die Auswertung der Bürgerwerkstatt, noch anstehende Voruntersuchungen sowie die Klärung des Umgangs mit noch vorhandenen Bahnnutzungen werden zur Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs, der im Jahr 2017 ausgelobt werden soll. [zur Veranstaltungsdokumentation (Stadt Dortmund, Pesch Partner)] [zur BEG-Startseite]

Flächenfreisetzung in Wedau schreitet voran

Wenn eine ehemalige Bahnfläche, die so groß ist wie 115 Fußballfelder (wie berichtet, 10/2016), für neue Nutzungen aufbereitet werden soll, bedeutet das ein großes Stück Arbeit. Wenn dann noch die Existenz der Zauneidechse auf der Fläche berücksichtigt werden muss, kann man schon von einer gewissen Herausforderung sprechen. 

Die erste große Teilfläche auf dem riesigen Bahnareal ist mittlerweile freigeräumt, immer unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur so genannten „Vergrämung“ der unter Naturschutz stehenden Tiere. Im Frühjahr 2017 wird zunächst ein weiteres Ersatzhabitat für die Echsen hergestellt, mit dem Ziel, die Tiere Richtung Osten „umzusiedeln“ (zu vergrämen). Für diese aktive Vergrämung wird der aktuelle Lebensraum durch Reduzierung des Strukturreichtums entwertet bei gleichzeitigem Angebot eines Ersatzlebensraumes.

Bisher wurde rund 130.000 Tonnen Material abgeräumt, das dem Wirtschaftskreislauf gänzlich wieder zugeführt wird - darunter auch die Hälfte der ca. 50 laufenden Kilometer Bahnschienen, inklusive Holz- und Betonschwellen sowie große Mengen Bahnschotter. Dieser findet beispielsweise im Gleisbau seine Wiederverwendung oder aber er wird gebrochen, um später im Straßenbau zum Einsatz zu kommen. [zur BEG-Startseite]


Lenkungskreis zur Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid

Interkommunale Bauland-Entwicklung auf Bahnflächen entlang der Radschnellweg 1 (RS 1)-Trasse – nichts Geringeres ist das erklärte Ziel eines neuen Lenkungskreises, besetzt mit Verantwortlichen seitens der Städte Bochum und Gelsenkirchen, der DB AG, des Flächenpool NRW und der BEG NRW. Wie berichtet [04/2016] liegen vor allem die Flächen des Güterbahnhofs Gelsenkirchen- Wattenscheid inklusive nicht mehr betriebener Gleisanlagen auf Gelsenkirchener Stadtgebiet – insgesamt 11,2 Hektar Fläche im Eigentum der DB Netz AG – sowie die angrenzende ehemalige Ladestraße mit zwei Hektar Fläche im Eigentum der Aurelis Real Estate GmbH & Co KG im Fokus. Die Erschließung des potenziellen Baugebietes soll über eine teils brachgefallene Fläche auf Bochumer Stadtgebiet gesichert werden. Um die bauliche Aktivierung dieser Drittfläche sind die Stadt Bochum und die BEG im Rahmen des Landesinstrumentes „Flächenpool NRW“ bemüht, welches die enge Kooperation mit Eigentümern zur Mobilisierung ungenutzter Flächenpotenziale sucht [www.nrw-flaechenpool.de]. Das Gesamtareal bietet die Chance, dem weiter wachsenden Wohnraumbedarf und steigenden Mietpreisniveau gerade in Bochum zu begegnen, aber auch mit Mischgebiets- und Gewerbeflächen-Zonierungen dem Entwicklungsdruck umfassend Rechnung zu tragen.

Die BEG sichert die Gesamtentwicklung am ehemaligen Güterbahnhof ab, indem sie die erforderlichen Vorleistungen für Planungen und Gutachten aus Landesmitteln erbringt und eine nachgelagerte Erstattung durch die DB AG ermöglicht. Die initiierten, interdisziplinären Ämterrunden und Lenkungskreis-Treffen haben dem gemeinsamen Vorhaben bereits deutliche Konturen verliehen: Die geltenden, kommunalen Stadtteilentwicklungsziele und laufenden Projekte wurden besprochen, die bahnrechtlichen und technischen Belange erörtert und die anstehenden Herausforderungen identifiziert – wie beispielsweise der Umgang mit Schotter, etwaigen Bodenbelastungen und Kampfmitteln sowie der Rückbau von Schieneninfrastruktur und Aufbauten. Auch die möglichst kreuzungsfreie Einbindung des RS1 nebst Fußweg, unter Berücksichtigung von aktuellen Gesetzesänderungen im Straßen- und Wegegesetz NRW, war schon Inhalt des konstruktiven Diskurses. Gutachten für Arten- und Lärmschutz sind vergeben, erste planerische Vorentwürfe diskutiert und die anstehenden Aufgaben stringent verteilt. Die Vorbereitungen zur Rahmenplanung sowie für ein unabhängiges Verkehrsgutachten laufen und können voraussichtlich im April 2017 in einem frühen Projektstadium in die kommunalpolitische Befassung eingebracht werden. [zur BEG-Startseite]