Bebaubare Grundstücke sind ein Engpass beim Schaffen von mehr Wohnraum: 247 Städte und Gemeinden mit Haltepunkten an der Schiene haben die Einladung von Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, zu Baulandgesprächen an Haltepunkten der Schiene erhalten:
1. Was ist terminvorbereitend erforderlich? Wenig! Wählen Sie über den Internet-Kalender einen der zur Verfügung stehenden Termine und übermitteln Sie uns spätestens 10 Tage im Voraus Ihren FNP.
2. Was sind die Hintergründe?
Die Landesregierung legt besonderes Augenmerk auf die gezielte Entwicklung von bezahlbarem Bauland im Einzugsbereich von Haltestellen des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV). Dies soll die angespannten Wohnungsmärkte ebenso wie den Verkehrsträger Straße entlasten. Integrierte Konzepte und kurze, fachübergreifende Abstimmungswege sollen den Umsetzungserfolg erhöhen. Die unmittelbare Erörterung von Entwicklungsmöglichkeiten im großzügigen Radius um Haltepunkte mit allen Beteiligten verkürzt die Abstimmungswege für verbindliche Entscheidungen. Dies betrifft die Siedlungsentwicklung, aber auch die Feststellung von infrastrukturellen Investitionsbedarfen und die Berücksichtigung von Mobilitätskonzepten, die vor Ort mitgedacht und verfolgt werden. Die heutige Verzahnung von Fachplanungen und Flächenentwicklung entscheidet darüber, ob künftiges Mobilitätsverhalten auf die Schiene ausgerichtet wird. Deshalb müssen die Handlungsbedarfe systematisch erörtert und in den Fokus gerückt werden.
3. Welche Flächen kommen in die Betrachtung?
Suchraum ist in der Regel der Ein-Kilometer-Radius um bestehende SPNV-Haltepunkte oder potenzielle DB-Haltepunkte mit Finanzierungsperspektive aus Landes- und Bundesmitteln oder der Stationsoffensive der DB S&S AG. Im Radius bis zu drei Kilometern findet die Qualität der intermodalen Anbindung an den Haltepunkt Berücksichtigung. Haltestellen an Überland-Straßenbahnen mit interkommunaler Verbindungsfunktion können in Ausnahmefällen zur gesamtstädtischen Priorisierung mitbetrachtet werden. Im Fokus sind dabei alle Flächen über ein Hektar Größe, bei denen die Stadt oder Gemeinde Chancen für eine weitere Siedlungsentwicklung bzw. eine Aktivierung im Zuge der Innenentwicklung sieht sowie Flächen, die im Blickfeld der Regionalplanungsbehörden sind.
4. Ist die Landesinitiative mit Fördermitteln ausgestattet?
Das Land NRW fördert städtebauliche Rahmenplanungen zur Konkretisierung der Perspektiven für Siedlungsentwicklungen an Haltepunkten des SPNV. Bei Erforderlichkeit kann die BEG NRW 50 % der anfallenden Planungskosten sowie die Ausschreibung, Vergabe sowie Prüfung der Planungsleistungen übernehmen. Rahmenplanungen an Haltepunkten von Straßenbahnen sind nicht förderfähig.
5. Wer sitzt mit am Tisch?
Optimalerweise die kommunale Bauderzernentin/ der Baudezernent in Begleitung der Kreisverwaltung; das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW; das Ministerium für Verkehr des Landes NRW; das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz; die Bezirksregierung/ Regionalplanung; der Zweckverband Nahverkehr bzw. Verkehrsverbund; die DB Station & Service AG; die DB Immobilien (Liegenschaften); die Region Köln/Bonn e.V. (bei Gesprächen im Regierungsbezirk Köln); die BEG NRW (Moderation und Gesamtkoordination).
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.beg.nrw.de