Landesregierung Nordrhein-Westfalen und DB fördern Investitionen in Bahnhofsgebäude

Foto: Franklin Berger
Ob schöne Fassade, einladender Bahnhofsvorplatz oder offener Quartierstreff im Bahnhofsgebäude – die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn (DB) möchten, dass Bahn-Reisende in NRW schöner ankommen. Gemeinsam ermutigen sie gezielt Kommunen dazu, Räume und Flächen in und an Bahnhöfen zu verschönern oder neu zu nutzen. Zu diesem Zweck haben die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, und der Vorstandsvorsitzende der für die Bahnhöfe zuständigen DB Station&Service AG, Bernd Koch, am 29.09.2021 im Hauptbahnhof Witten einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet. Ziel ist es, durch attraktive Bahnhöfe, schöne Vorplätze und ein belebtes Umfeld mehr Menschen für den klimafreundlichen Bahn- und öffentlichen Nahverkehr zu gewinnen und damit die Mobilitätswende voranzutreiben. 

Bernd Koch, Vorstandsvorsitzender der DB Station&Service AG: „Wer freundlich empfangen wird, fühlt sich wohl. Das gilt auch für das Thema Mobilität. Unsere Bahnhöfe attraktiv zu gestalten, zu vernetzten und zu intelligenten Knotenpunkten zu entwickeln, ist unser Beitrag zur Mobilitätswende. Dies gelingt am besten in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen. Deren Vertreterinnen und Vertreter wissen, was die Menschen vor Ort brauchen, um sich am Bahnhof wohl und sicher zu fühlen. Wenn mehr Menschen die klimafreundliche Schiene sowie öffentlichen Nahverkehr, Fahrrad und Elektromobilität nutzen, gewinnen am Ende alle.“ 

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Bahnhöfe sind die Visitenkarten und die Eingangstore in unsere Städte und Gemeinden. Sie sollen Einladung für alle sein, die von außerhalb kommen oder sie tagtäglich aufsuchen, um mobil zu sein. Im Rahmen der deutschlandweit einzigartigen Partnerschaft der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bahn wendet sich das neue Förderangebot an Kommunen, deren Bahnhofsgebäude im Besitz der Deutschen Bahn bleiben und Potential für Sanierung und neue Nutzung besitzen. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir Bahnhöfe mit der Städtebauförderung jetzt in vielen weiteren Städten aufwerten. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit – die Weichen dafür haben wir heute gestellt.” 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen Zuschüsse für die Sanierung aus dem städtebaulichen Fördertopf zur Verfügung. Je nach Bedarf kann damit neue, soziale Infrastruktur am Bahnhof entstehen. Beispiele wären bürgernahe Dienstleistungen wie Bibliotheken, neue Grünanlagen oder individuell gestaltete Kinderspielplätze. 

Im Anschluss an die Unterzeichnung des LOI folgte eine detaillierte Erläuterung des Förderprogramms für die über Zoom zugeschalteten Vertreterinnen und Vertreter der für das Förderprogramm in Frage kommenden Kommunen (die Veranstaltungsunterlagen finden Sie hier). Die BEG wird ab sofort als Ansprechpartnerin für Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen. Sie wird die Kommunen dabei unterstützen, die nötigen Maßnahmen rund um Bahnhofsgebäude zu planen und umzusetzen. Die im LOI vereinbarte Förderung richtet sich grundsätzlich an die Kommunen der 52 Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen, die im Eigentum der DB sind und auch dies auch weiterhin bleiben werden. In einem ersten Schritt können die Vertreterinnen und Vertreter von 19 Kommunen mit insgesamt 20 priorisierten Standorten die BEG zwecks Klärung der weiteren Vorgehensweise kontaktieren. Unter anderem sind diese Bahnhofsgebäude überwiegend denkmalgeschützt, weisen größtenteils Leerstände auf und liegen im Städtebaufördergebiet. 

In der Vergangenheit hatten das Land Nordrhein-Westfalen und die DB seit Ende der 90er Jahre verschiedene Initiativen gestartet, um mit den Kommunen kooperativ eine neue Nutzung nicht mehr benötigter Bahnflächen zu erreichen. Dazu gehörte unter anderem die Vereinbarung sogenannter „Empfangsgebäudepakete“: Städte und Gemeinden konnten ihren Bahnhof erwerben oder einen Investor/eine Investorin ihrer Wahl benennen. Bis 2013 haben mehr als 100 Gebäude in Nordrhein-Westfalen neue Eigentümerinnen und Eigentümer gefunden. Fast drei Viertel der Objekte bieten nach der Sanierung wieder fahrgastorientierten Service wie Fahrkartenverkauf, Kiosk, Bäckerei oder öffentlich zugängliche Nutzungen im gastronomischen oder kulturellen Bereich. [zur BEG-Startseite]

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