Die Beratung zum baurechtlichen Umgang mit Bahnflächen, die einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen, zählt zur Kernexpertise der BEG. Dass der Fachplanungsvorbehalt auf Bahnflächen immer wieder Fragen in der Praxis der Bauleitplanung sowie der Bauordnung aufwirft, hat die Kanzlei Wolter Hoppenberger anlässlich ihres von Rechtsanwalt Thomas Tyczewski geleiteten 12. Baurechtstages am 15.09.2015 in Münster aufgegriffen. Als externer geladener Referent zu dieser Thematik gab BEG-Geschäftsführer Volker Nicolaus, Rechtsanwalt und Mediator, den teilnehmenden Baurechtspraktikern Antwort auf die zentralen Fragestellungen, wie z.B.
- Was sind die Voraussetzungen der „Entwidmung“ von Bahnflächen in der Praxis?
- Welche Möglichkeiten bestehen zur vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung auf (noch) planfestgestellten Eisenbahnflächen?
- Wann ist die (kommunale) Bauaufsicht zuständig, z.B. für Nutzungsänderungen oder Fragen des Brandschutzes in bahngewidmeten Gebäuden, wann die Bundes- oder Landeseisenbahnverwaltung?
- Welche Gesichtspunkte sind bei einem Bauvorbescheid und einer Baugenehmigung auf Bahnflächen zu berücksichtigen?
Die BEG blickt auf einen 1.900 Hektar-umfassenden Erfahrungsbereich von Fallkonstellationen, zu denen Anschlussnutzungen möglich wurden. Weitere Informationen liefert die noch immer gefragte Arbeitshilfe „Baurecht auf Bahnflächen: Bedingte Nutzung und Freistellung, Anwendungsmöglichkeiten des § 9 (2) BauGB in der Planungspraxis“, herausgegeben im Jahr 2003 von dem damaligen Forum Bahnflächen NRW. [zur BEG-Startseite]
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