Interkommunale Bauland-Entwicklung: Unterzeichnung von Konsensvereinbarungen der Städte Bochum und Gelsenkirchen mit der BEG NRW

Im Rahmen der Projekt- und Stadtentwicklungsmesse Polis Convention in Düsseldorf hat Staatssekretär Michael von der Mühlen, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV), am 20.04.2016 den Weg für die Verzahnung verschiedener Landesinstrumente geebnet, indem er eine Kooperation mit hohem Synergieeffekt für alle Beteiligten besiegelte: Der Bochumer Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke sowie der Gelsenkirchener Stadtbaurat Martin Harter haben Konsensvereinbarungen mit der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG NRW), vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Lennertz und Volker Nicolaus sowie Projektleiter Henk Brockmeyer, abgeschlossen.

Die Stadtverwaltungen Gelsenkirchen und Bochum sichern in diesen Vereinbarungen eine vorrangige, städtebauliche Betrachtung ausgewählter Bahnflächen in ihrem Stadtgebiet zu. Im Gegenzug wird die BEG NRW das Projektmanagement leisten und Entwicklungsmittel für Fachgutachten einsetzen, mit dem Ziel einer gesamthaften Standortentwicklung. Auch angrenzende Flächen werden berücksichtigt, sofern dadurch eine größere Stimmigkeit entsprechend der Stadtentwicklungsziele erreicht werden kann.

Besonderes Augenmerk liegt zunächst auf dem Entwicklungsbereich „Ehemaliger Güterbahnhof Gelsenkirchen-Wattenscheid“ an der Stadtgrenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen. Auf Gelsenkirchener Stadtgebiet liegen die Flächen des Güterbahnhofs inklusive nicht mehr betriebener Gleisanlagen – insgesamt 11,2 Hektar Fläche im Eigentum der DB Netz AG – sowie die angrenzende ehemalige Ladestraße mit 2 Hektar Fläche im Eigentum der Aurelis Real Estate GmbH & Co KG. Die Erschließung des potenziellen Baugebietes kann jedoch nur über eine teils brachgefallene Fläche auf Bochumer Stadtgebiet organisiert werden, welche sich im Eigentum Dritter befindet. Um die bauliche Aktivierung dieser Drittfläche sind die Stadt Bochum und die BEG NRW auch im Rahmen des Landesinstrumentes „Flächenpool NRW“ bemüht, welches die enge Kooperation mit Eigentümern zur Mobilisierung ungenutzter Flächenpotenziale sucht. Nach Auffassung der Baudezernenten beider Städte ergeben sich für das Gesamtareal Entwicklungsmöglichkeiten in Richtung Wohnen als auch nicht störendem Gewerbe.

Ein weiterer kommunal bedeutsamer Entwicklungsschwerpunkt entlang der ehemaligen Bahnstrecke liegt in Bochum-Günnigfeld. Auch hier bieten ehemalige Bahnflächen eine wichtige Möglichkeit, um neues Wohnbauland zu schaffen. Angesichts des weiter wachsenden Wohnraumbedarfs und des steigenden Mietpreisniveaus gerade in Bochum, sehen beide Städte die neue Kooperation als große Chance und als weiteres Zusammenwachsen innerhalb der Metropolregion Ruhr.

Bereichert wird der komplexe Projektzuschnitt noch durch den Radschnellweg 1 (RS 1), der in seinem künftigen Verlauf von Duisburg bis Hamm auch die Stadtgebiete von Bochum und Gelsenkirchen entlang der Trasse am ehemaligen Güterbahnhof anbinden wird. Die Integration das Radweges wird auf der Projektfläche sowie im weiteren Streckenverlauf planerische und eisenbahnrechtliche Grundsatzfragen aufwerfen und Lösungen erfordern, die im Rahmen des „Handlungsprogramms AlleenRadwege auf stillgelegten Bahnstrecken“ des Landes NRW entwickelt wurden. Laut Berechnung des MBWSV liegt der Kosten-Nutzen-Faktor des RS 1 mit 4,8 sehr hoch. Diese Maßzahl besagt bei Infrastrukturprojekten, dass jedem eingesetzten Euro ein 4,8-facher Nutzen gegenüber steht, zum Beispiel in Form von Folgeinvestitionen.

Das Land sichert die Gesamtentwicklung am Standort ‚Ehemaliger Güterbahnhof‘ ab, indem es die jetzt erforderlichen Vorleistungen aus Landesmitteln ermöglichen – via Partnerschaft des Landes NRW mit der DB AG mit einer klaren Erstattungsregelung; durch den Flächenpool NRW wird der Erstattungsansatz auf weitere Private übertragen, die von der Flächenentwicklung profitieren. (zur BEG-Startseite)

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