Interkommunale Bauland-Entwicklung auf Bahnflächen entlang der Radschnellweg 1 (RS 1)-Trasse – nichts Geringeres ist das erklärte Ziel eines neuen Lenkungskreises, besetzt mit Verantwortlichen seitens der Städte Bochum und Gelsenkirchen, der DB AG, des Flächenpool NRW und der BEG NRW. Wie berichtet [04/2016] liegen vor allem die Flächen des Güterbahnhofs Gelsenkirchen- Wattenscheid inklusive nicht mehr betriebener Gleisanlagen auf Gelsenkirchener Stadtgebiet – insgesamt 11,2 Hektar Fläche im Eigentum der DB Netz AG – sowie die angrenzende ehemalige Ladestraße mit zwei Hektar Fläche im Eigentum der Aurelis Real Estate GmbH & Co KG im Fokus. Die Erschließung des potenziellen Baugebietes soll über eine teils brachgefallene Fläche auf Bochumer Stadtgebiet gesichert werden. Um die bauliche Aktivierung dieser Drittfläche sind die Stadt Bochum und die BEG im Rahmen des Landesinstrumentes „Flächenpool NRW“ bemüht, welches die enge Kooperation mit Eigentümern zur Mobilisierung ungenutzter Flächenpotenziale sucht [www.nrw-flaechenpool.de]. Das Gesamtareal bietet die Chance, dem weiter wachsenden Wohnraumbedarf und steigenden Mietpreisniveau gerade in Bochum zu begegnen, aber auch mit Mischgebiets- und Gewerbeflächen-Zonierungen dem Entwicklungsdruck umfassend Rechnung zu tragen.
Die BEG sichert die Gesamtentwicklung am ehemaligen Güterbahnhof ab, indem sie die erforderlichen Vorleistungen für Planungen und Gutachten aus Landesmitteln erbringt und eine nachgelagerte Erstattung durch die DB AG ermöglicht. Die initiierten, interdisziplinären Ämterrunden und Lenkungskreis-Treffen haben dem gemeinsamen Vorhaben bereits deutliche Konturen verliehen: Die geltenden, kommunalen Stadtteilentwicklungsziele und laufenden Projekte wurden besprochen, die bahnrechtlichen und technischen Belange erörtert und die anstehenden Herausforderungen identifiziert – wie beispielsweise der Umgang mit Schotter, etwaigen Bodenbelastungen und Kampfmitteln sowie der Rückbau von Schieneninfrastruktur und Aufbauten. Auch die möglichst kreuzungsfreie Einbindung des RS1 nebst Fußweg, unter Berücksichtigung von aktuellen Gesetzesänderungen im Straßen- und Wegegesetz NRW, war schon Inhalt des konstruktiven Diskurses. Gutachten für Arten- und Lärmschutz sind vergeben, erste planerische Vorentwürfe diskutiert und die anstehenden Aufgaben stringent verteilt. Die Vorbereitungen zur Rahmenplanung sowie für ein unabhängiges Verkehrsgutachten laufen und können voraussichtlich im April 2017 in einem frühen Projektstadium in die kommunalpolitische Befassung eingebracht werden. [zur BEG-Startseite]
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