Etappenerfolg für den Förderverein des Balkantrassen-Radwegs: Stadt Leverkusen hat ihr Teilstück erworben

Quelle: www.balkantrasse.de
Die BEG freut sich mit dem Verein der Freunde und Förderer des Radweges Balkantrasse über den erreichten Meilenstein. Mit unablässigem ehrenamtlichen Engagement hat der Förderverein, gemeinsam mit BEG-Projektleiter Christof Maisenhälder an seiner Seite, Rat und Verwaltung von den Vorzügen des Radweges überzeugen können. Nach dem Ankauf durch die Stadt ist nun der Verein am Zuge – er will die große Leistung vollbringen, den Eigenanteil zur 75%igen Förderung aus dem Alleenradwege-Programm zu liefern. Des Weiteren wird er die Verantwortung für die Instandhaltung, den Unterhalt und die Verkehrssicherung des rund sechs Kilometer langen Teilstückes übernehmen, das ein beliebter Lückenschluss im überregionalen Radwegenetz darstellen wird (wie berichtet, zuletzt 06/2011).

Die Internetpräsentation des Fördervereins www.balkantrasse.de dokumentiert den Projektfortschritt umfassend und fasst die vergangenen Wochen zusammen: „Nachdem der Ausbau der Balkantrasse in Burscheid, Wermelskirchen und Remscheid auf Hochtouren läuft und die Eröffnung bereits für kommendes Frühjahr vorgesehen ist, haben wir auch in Leverkusen wichtige Hürden genommen: 
  • So sprach sich bereits im Oktober 2010 eine breite Mehrheit im Leverkusener Stadtrat dafür aus, das Projekt Balkantrasse „auf die Schiene“ zu bringen.
  • In der Folge wurde das Vorhaben noch in das laufende Förderprogramm des Landes („Alleenradwegeprogramm“) aufgenommen.
  • Die Deutsche Bahn übertrug das Verwertungsrecht an der Trasse an die Essener BEG (Bahnflächenentwicklungsgesellschaft), die daraufhin sofort die erforderlichen Gutachten – allen voran zum Grunderwerb und zur Brückensanierung – in Auftrag gab.
Jetzt sind einmal mehr die Verwaltung und der Stadtrat gefragt, denn es geht um den Ankauf der Trasse. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die Stadt keinerlei Risiko eingeht, da alle (Kauf-)Verträge diverse Rücktrittsklauseln beinhalten – so auch für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass der Förderverein die Finanzierung des städtischen Eigenanteils nicht sicherstellen kann.“

Nach der heutigen Beurkundung kann der letzte Absatz angepasst werden. [zur BEG-Startseite]

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